AGB & Datenschutz

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

 

1.1     Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Kaarconsult) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.

 

1.2     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

 

1.3     Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Kaarconsult) ausdrücklich schriftlich anerkannt.

 

1.4     Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

 

  1. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung

 

2.1     Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

 

2.2     Der Auftragnehmer (Kaarconsult) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Kaarconsult) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

2.3     Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Kaarconsult) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Kaarconsult) anbietet.

 

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung

 

3.1     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

 

3.2     Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Kaarconsult) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

 

3.3     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Kaarconsult) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.

3.4     Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Kaarconsult) von dieser informiert werden.

 

  1. Sicherung der Unabhängigkeit

 

4.1     Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

 

4.2     Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Kaarconsult) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

 

  1. Berichterstattung / Berichtspflicht

 

5.1     Der Auftragnehmer (Kaarconsult) verpflichtet sich, über seine Arbeit, die seiner Mitarbeiter und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Auftraggeber Bericht zu erstatten.

 

5.2     Den Schlussbericht erhält der Auftraggeber in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art des Beratungsauftrages nach Abschluss des Auftrages.

 

5.3     Der Auftragnehmer (Kaarconsult) ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

 

  1. Schutz des geistigen Eigentums

 

6.1     Die Urheberrechte an den vom Auftragnehmer (Kaarconsult) und seinen Mitarbeitern und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben beim Auftragnehmer (Kaarconsult). Sie dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Auftragnehmers (Kaarconsult) zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Auftragnehmers (Kaarconsult) – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

 

6.2     Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt den Auftragnehmer (Kaarconsult) zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

 

  1. Gewährleistung

 

7.1     Der Auftragnehmer (Kaarconsult) ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an seiner Leistung zu beheben. Er wird den Auftraggeber hievon unverzüglich in Kenntnis setzen.

 

7.2     Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

 

  1. Haftung / Schadenersatz

 

8.1     Der Auftragnehmer (Kaarconsult) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden - nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.

 

8.2     Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

 

8.3     Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.

 

8.4     Sofern der Auftragnehmer (Kaarconsult) das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Kaarconsult) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

 

  1. Geheimhaltung / Datenschutz

 

9.1     Der Auftragnehmer (Kaarconsult) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.

 

9.2     Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Kaarconsult), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

 

9.3     Der Auftragnehmer (Kaarconsult) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

 

9.4     Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

 

9.5     Der Auftragnehmer (Kaarconsult) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

 

  1. Honorar

 

10.1   Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Auftragnehmer (Kaarconsult) ein Honorar gemäß der Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Kaarconsult). Der Auftragnehmer (Kaarconsult) ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig.

 

10.2   Der Auftragnehmer (Kaarconsult) wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

 

10.3   Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Auftragnehmers (Kaarconsult) vom Auftraggeber zusätzlich zu ersetzen.

 

10.4   Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Auftraggebers liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Auftragnehmer (Kaarconsult), so behält der Auftragnehmer (Kaarconsult) den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Honorars für jene Leistungen, die der Auftragnehmer bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

 

10.5   Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Auftragnehmer (Kaarconsult) von seiner Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

 

  1. Elektronische Rechnungslegung

 

11.1   Der Auftragnehmer (Kaarconsult) ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Auftragnehmer (Kaarconsult) ausdrücklich einverstanden.

 

  1. Dauer des Vertrages

 

12.1   Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts.

 

12.2   Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

 

- wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder

- wenn ein Vertragspartner nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.

- wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität eines Vertragspartners, über den kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und dieser auf Begehren des Auftragnehmers weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Auftragnehmers eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse dem anderen Vertragspartner bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

 

  1. Schlussbestimmungen

 

13.1   Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

 

13.2   Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

 

13.3   Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Kaarconsult). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Kaarconsult) zuständig.

 

 

Mediationsklausel:

 

(1) Für den Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konfliktes eingetragene Mediatoren (ZivMediatG) mit dem Schwerpunkt WirtschaftsMediation aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der WirtschaftsMediatoren oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden

können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen

rechtliche Schritte eingeleitet.

 

(2) Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht.

Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für beigezogene Rechtsberater, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.

 

Datenschutzerklärung

 

 

Herzlich Willkommen bei www.kaarconsult.at

 

Vielen Dank, dass Sie unseren Service nutzen möchten. In dieser Datenschutzerklärung sagen wir Ihnen, welche Daten wir von Ihnen erheben und was mit Ihren Daten bei uns passiert und wie wir diese gemäß Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verwenden.

 

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer Daten:

Kaarconsult

Markus Kaar,MA

Kallham 47

4720 Kallham

Tel: +43 699 8184 8405

Mail: markus@kaarconsult.at

 

 

  1. Datenerhebung

1.1.    Daten, die für unseren Service notwendig sind

Diese Daten erheben wir, um die in den AGB angeführten Dienstleistungen auszuführen.

Bei diesen Daten handelt es sich insbesondere um Stamm-, Vermittlungs- und Inhaltsdaten im Sinn des Telekommunikationsgesetzes (TKG).

 

1.1.1. Kundendaten:

Name, Adresse, Mailadresse, Telefonnummer, Geschlecht (Anrede), UID Nummer (falls vorhanden).

Diese Daten werden zur Verifizierung Ihrer Identität sowie zur Erfüllung eines Vertrages bzw. zu vorvertraglichen Maßnahmen gespeichert.

 

1.1.2. Website-Besucherdaten (Cookies, Facebook-Pixel, etc.):

IP-Adresse, Browserinformationen, Seitenstandort, Referrer, Facebook-Pixel-ID, Klick-Daten, sowie Cookies durch andere Drittanbieter.

 

 

  1. Datennutzung

Die unter Punkt 1.1.1 genannten Informationen werden ausschließlich zur Verifizierung Ihrer Identität sowie zur Erfüllung eines Vertrages bzw. zu vorvertraglichen Maßnahmen gespeichert und genutzt.

Daten aus Punkt 1.1.2 werden bei uns gespeichert und genutzt, um:

  • unseren Service besser auf Sie abzustimmen und diesen zu analysieren, zu verbessern und weiterzuentwickeln
  • für die Personalisierung, Messung und Verbesserung von unseren Werbe- und Marketingmaßnahmen (inkl. sozialen Medien wie Facebook, Instragram, LinkedIn, Youtube, Google, etc.)
  • für die Platzierung von Weiterempfehlungsprogrammen, Gewinnspielen, und sonstigen Maßnahmen, die zu Werbezwecken durchgeführt werden

 

 

  1. Weitergabe von Daten

Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein großes Anliegen. Sie können daher sicher sein, dass wir Ihre Daten ausschließlich zu den in Punkt 2 genannten Zwecken verwenden. Die Weitergabe Ihrer Daten erfolgt ausschließlich unter folgenden Bedingungen:

 

3.1.    Mit Ihrer Einwilligung

Mit Ihrer aktiven Einwilligung sind wir berechtigt, Ihre personenbezogenen Daten nach Ihren Anweisungen an Dritte zu übermitteln. Dabei kann es sich etwa um Werbeaktionen handeln, die von Partnern oder Dritten durchgeführt werden.

 

3.2.    Zur Auftragsverarbeitung

Zur Erfüllung eines Vertrages bzw. zu vorvertraglichen Maßnahmen werden alle zweckdienlichen persönlichen Daten zwischen an Dienstleister weitergegeben. Diese Daten enthalten Namen, Anschrift, Geschlecht (Anrede), Telefonnummer und Mailadresse.

 

3.3.    Die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

Erhebungen von bzw. Übermittlungen persönlicher Daten an staatliche Einrichtungen und Behörden erfolgen nur im Rahmen gültiger Rechtsvorschriften.

Diese Rechtsvorschriften beinhalten:

  • Die Erfüllung unserer gesetzlichen Verpflichtungen
  • Die Antwort auf Ansprüche aus Klagen, die gegen Kaarconsult gerichtet sind
  • Tätigkeiten, die in Zusammenhang mit strafrechtlichen Ermittlungsverfahren oder einer behaupteten/mutmaßlichen Handlung, die den Rechtsgrundlagen widerspricht, oder Handlungen, die Nutzer von Kaarconsult einer gesetzlichen Haftung aussetzen könnte
  • Die Anwendung und Durchsetzung von Nutzungs- und Zahlungsbedingungen bzw. anderer Vereinbarungen mit Mitgliedern
  • Ermittlungen, die Betrug oder Betrugsprävention als Zweck haben
  • Zum Schutz der Rechte von Kaarconsult, zum Schutz des Eigentums und der Sicherheit von Kaarconsult und der Mitarbeiter.

 

3.4.    Notwendigkeit der Einbeziehung externer Dienstleister

  • Datenverarbeiter: Steuerberater, IT-Dienstleister (Hosting, Mailserver, etc.)
  • Bereitstellung von Dienstleistungen unter Zuhilfenahme von externen Plattformen oder Software-Tools (Einbindung von APIs)

 

Externe Dienstleister sind über eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art 28 DSGVO zum Schutz Ihrer Daten verpflichtet.

 

3.5.    Fusion, Liquidation, Verkauf, Insolvenzverfahren

Im Falle einer Fusion, Liquidation, eines Verkaufs oder Insolvenzverfahrens kann Kaarconsult seine Vermögenswerte inkl. Daten von Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern verkaufen, übertragen oder weitergeben. Bevor Ihre Daten jedoch tatsächlich verkauft, übertragen oder weitergegeben werden, werden Sie von uns benachrichtigt und Sie haben die Möglichkeit, von den in Punkt 4 genannten Rechten Gebrauch zu machen.

 

  1. Rechte von Betroffenen

Kaarconsult verpflichtet sich zum sorgsamen Umgang mit Daten und Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung. Als Betroffener können Sie sämtliche in Punkt 4 beschriebenen Rechte ausüben. Bitte schicken Sie dazu eine Mail an markus@kaarconsult.at.

 

4.1.    Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO).

Sie haben das Recht zu erfahren, welche Daten wir von Ihnen gespeichert haben, was wir damit tun, an wen wir sie weitergeben bzw. an wen sie weitergegeben worden sind, wie lange wir sie speichern und wie sie erhoben worden sind.

 

4.2.    Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO).

Voraussetzung für den Anspruch ist, dass die Daten unrichtig sind, also mit der Wirklichkeit nicht übereinstimmen (z.B. falsches Geburtsdatum) oder dass die Daten unter Berücksichtigung des Zweckes der Verarbeitung, unvollständig sind.

 

4.3.    Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)

Voraussetzung für das Löschungsrecht ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:

 

  • Die personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen (und es liegt keine andere Rechtsgrundlage vor)
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt (und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor).
  • Die personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
  • Die Löschung der personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich.

 

4.4.    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).

Voraussetzung für das Recht auf Einschränkung ist das Zutreffen einer der folgenden Gründe:

 

  • Die betroffene Person hat die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestritten, solange der Verantwortliche die Richtigkeit der personenbezogenen Daten überprüft.
  • Die betroffene Person hat Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt, solange noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber denen des Betroffenen überwiegen.
  • Die Verarbeitung ist unrechtmäßig und die betroffene Person hat die Löschung der personenbezogenen Daten abgelehnt und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangt.
  • Der Verantwortliche benötigt die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger, die betroffene Person jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

 

4.5.    Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)

Es soll sicherstellen, dass der Betroffene eigene Daten, die er selbst einem (privaten) Verantwortlichen bekanntgegeben (sie „bereitgestellt“) hat, zurückerhalten oder einem neuen Verantwortlichen übergeben kann.

 

4.6.    Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO)

Durch die Ausübung dieses Rechts kann der Betroffene bei einer Datenverarbeitung, die ohne seine ausdrückliche oder implizite Einwilligung stattfindet (etwa auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung oder wegen vom Verantwortlichen behaupteter überwiegender berechtigter Interessen) eine Prüfung von ihm vorgebrachter Gründe für eine Beendigung der Verarbeitung verlangen. Gegen Datenverarbeitung für Zwecke der Direktwerbung und damit verbundenes Profiling (automatische Bewertung einer Person und ihres Verhaltens, z.B. Kaufkrafteinschätzung, Einordnung in eine Marketing-Zielgruppe) ist ein jederzeitiger Widerspruch ohne Angabe von Gründen möglich. Ist der Widerspruch begründet, sind die Daten zu löschen.

 

Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, nehmen Sie bitte unter markus@kaarconsult.at mit uns Kontakt auf. Sollte sich kein für Sie zufriedenstellendes Ergebnis erzielen lassen, haben Sie die Möglichkeit, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich ist dies die Datenschutzbehörde.

 

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